Gemeinsame Pressemitteilung

Große Kreisstädte Villingen-Schwenningen und Donaueschingen, VSB und Landratsamt Schwarzwald-Baar-Kreis

Ab Montag, 27. April, gilt in Baden-Württemberg zum Schutz anderer Personen vor einer Verbreitung des Coronavirus die Pflicht, im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) und beim Einkaufen eine nicht-medizinische Alltagsmaske oder eine vergleichbare Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Damit ist ausdrücklich kein medizinischer Mundschutz gemeint. Es genügt ein Schal, Tuch oder eine selbst gemachte oder gekaufte Stoffmaske. Der Mund- und Nasenschutz muss ab sechs Jahren getragen werden.

Im Regionalbusverkehr sowie in den Stadtverkehren Villingen-Schwenningen und Donaueschingen, müssen bei der Benutzung des ÖPNV Nase und Mund ab kommenden Montag, 27. April bedeckt sein. Die Fahrgäste sind selbst dafür verantwortlich, eine Alltagsmaske oder eine entsprechende Bedeckung von Mund und Nase für die Fahrt mit dem Bus zu beschaffen. Im Bus werden keine Masken für die Fahrgäste bereitgestellt oder verkauft.

Weiterhin gelten die allgemeinen Hygienehinweise:

•   Husten oder Niesen in die Armbeuge, auch wenn ein Mund und Nasenschutz getragen wird

•   beim Husten und Niesen von anderen Personen abwenden

•   Gesicht möglichst nicht berühren

•   so wenig wie möglich im/am Bus berühren

•   enge Kontakte mit anderen Fahrgästen vermeiden

•   regelmäßiges und gründliches Händewaschen mit Wasser und Seife

Um die Fahrgäste und die Busfahrer zu schützen, bleibt der Vordereinstieg bis auf weiteres geschlossen. Fahrgäste können über die hinteren Türen der Fahrzeuge einsteigen. Auch Fahrausweise können derzeit nicht beim Fahrer erworben werden. Tickets können vor Fahrantritt an den Automaten der Bahnstationen oder im VSB-Kundencenter am Villinger Bahnhof gekauft werden.

Die Städte Villingen-Schwenningen und Donaueschingen, der VSB und das Landratsamt appellieren dringend an die Eigenverantwortung der Fahrgäste, die ab 27. April verpflichtende Bedeckung von Mund und Nase einzuhalten, die wichtigsten Hygieneregeln zu beachten und bitten weiterhin um gegenseitige Rücksichtnahme in dieser schwierigen Situation. Die Busfahrer können und werden diese Regelungen nicht kontrollieren können. Stichprobenartige Kontrollen durch die Ortspolizeibehörden sind jederzeit möglich. Im Konfliktfall wird die Polizei hinzugezogen.